AGB`s der pro1media GmbH
1.1
Die AGB´s (allgemeinen Auftragsbedingungen) gelten für sämtliche Beratungsangebote der pro1media und für sämtliche Verträge der pro1media mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der pro1media angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.
1.2
Soweit Beratungsverträge oder – Angebote, der pro1media schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
\r\nUm der pro1media die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die pro1media zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt mitarbeiten wie folgt:
2.1
Sämtliche Fragen der pro1media – Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der pro1media – Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Die pro1media – Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
2.2
Die pro1media wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
2.3
Von der pro1media etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der pro1media unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
3. Datensicherung des Kunden
Wenn die von der pro1media übernommenen Aufgaben Arbeiten von pro1media -Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der pro1media -Berater sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).
4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
4.1
Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumt pro1media dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünsch. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.
4.2
Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare der pro1media sind abzurechnen und sofort zu zahlen.
4.3
Die Bestimmung aus Abschnitt aus 4.2 ist entsprechend anzuwenden, wenn die pro1media den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.
4.4\r\nDie Mindestzahlung bei vorzeitiger Kündigung beträgt mindestens 30% der vereinbarten Vertragssumme.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1
Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die pro1media berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nach hinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.2
Vertragsmäßig gestellte Rechnungen der pro1media sind sofort zur Zahlung fällig.
5.3
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die pro1media berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
6.1
Die pro1media kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die pro1media die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die pro1media beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der pro1media, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und der pro1media die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die pro1media mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der pro1media verursacht worden sind.
6.2
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die pro1media berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 6.1 die Leistung der pro1media dauerhaft unmöglich, so wird die pro1media von ihren Vertragspflichten frei.
6.3
Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB (n.F. ab 01.01.2002) von der pro1media zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 7.
6.4
Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die pro1media nicht erbracht.
7. Haftung
7.1
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der pro1media ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die pro1media übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.
7.2
pro1media haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der pro1media vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
7.3
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die pro1media verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
7.4
Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von pro1media mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der pro1media gilt nur deutsches Recht.
8.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der pro1media keine Wirkung, selbst wenn die pro1media ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Nordhausen.
9.2
Gerichtsstand für alle Klagen gegen die pro1media ist Nordhausen. Für Klagen der pro1media gegen den Kunden ist Nordhausen gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.